Aktuelles


Quartierskonzept


"Friedhofsatzung" und "Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren"


Defibrillator in Buch und Mörz

Die Ortsgemeinde Buch hat für Mörz und Buch jeweils einen Defibrillator erworben.

In Buch befindet sich dieser gut zugänglich im Eingangsbereich des CoWorking Space (der Vorraum, in dem früher der Kontoauszugsdrucker stand).

In Mörz hängt er gut zugänglich und ersichtlich am „Backes“.

Ein Defibrillator ist im Notfall leicht zu bedienen: Über eine eingebaute Sprachfunktion gibt er an, welche Handgriffe in welcher Reihenfolge zu tun sind.

Wenn es die Pandemielage wieder zulässt, wird zusammen mit dem Hersteller des Defibrillators für alle interessierten Bürger und Bürgerinnen eine Einweisung in die Bedienung der Geräte durchgeführt.

Beide Defibrillatoren sind voll einsatzfähig und sollten im Bedarfsfall unbedingt benutzt werden.

Trotzdem sollte natürlich vor der Benutzung eines Defibrillators der Notruf 112 abgesetzt werden.

Hier findet sich eine allgemeine Information zu Defibrillatoren: Defibrillator – Wikipedia



Coronavirus, allgemeine Informationen

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Aktuelle Informationen zum Coronavirus


Coronavirus-Hotline, Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz
Telefonnummer:
0800 575 8100 (Montag bis Donnerstag 9 - 16 Uhr und Freitag 9 - 12 Uhr)


Rheinland-Pfälzische Fieberambulanz
Bei Verdacht auf eine Infektion sollten Betroffene sich zunächst telefonisch bei der rheinland-pfälzischen 24-Stunden-Hotline "Fieberambulanz" melden.
Telefonnummer: 
0800 99 00 400


Gesundheitsamt Rhein-Hunsrück-Kreis

Kontaktaufnahme bitte nur in dringenden Fällen

E-Mail-Adresse: virushotline@rheinhunsrueck.de



Willkommensbonus

Präambel

Der Willkommensbonus dient als Instrument, um die Ortsgemeinde Buch und Mörz als familienfreundliche Gemeinde zu stärken. In Zeiten des demographischen Wandels werden Familien mit Kindern unterstützt und das Zusammenleben von Jung und Alt im Ortskern gefördert.

Regelung

  1. Der Willkommensbonus kann für jedes Neugeborene beantragt werden, das nach der Geburt den ersten Wohnsitz in 56290 Buch und Mörz erhält und mindestens ein Elternteil vor und nach der Geburt mit einem ersten Wohnsitz im Eigenheim in 56290 Buch und Mörz gemeldet ist. In diesem Fall unterstützt die Ortsgemeinde eine Familie mit einem Willkommensbonus von 1.000,- Euro.
  2. Der Willkommensbonus kann durch jede Familie beantragt werden, die im Gemeindegebiet Eigentum zur Eigennutzung mit erstem Wohnsitz erwirbt, sofern das Kaufobjekt seit mehr als 24 Monaten zum Verkauf und Leer steht. In diesem Fall beträgt der Willkommensbonus 3.000 Euro pro bereits geborenem Kind bis zum 6. Lebensjahr, für das ein erster Wohnsitz im Kaufobjekt angemeldet wird. Das gezielte Hinauszögern des Verkaufsprozesses ist prämienschädlich.
  3. Erwirbt eine Familie, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in Miete wohnte, Eigentum in Buch / Mörz, kann der Willkommensbonus bis zum vollendeten 6. Lebensjahr des Kindes nachträglich beantragt werden.
  4. Pro Kind kann nur ein Willkommensbonus aus den Regeln 1-3 beantragt werden. Es kann nur einmalig pro Kind ein Willkommensbonus beantragt werden.
  5. Der Willkommensbonus muss schriftlich beim Ortsbürgermeister unter Angabe eines Kontos beantragt werden. Dem Antrag ist eine Kopie der Geburtsurkunde beizulegen. Bei Streitfällen entscheidet der Gemeinderat über die Auszahlung des Bonus mit einfacher Mehrheit. Der Bonus wir frühestens 6 Monate nach Antragsstellung ausgezahlt. Im Falle eines Wegzugs aus dem Gemeindegebiet innerhalb von 24 Monaten nach Auszahlung muss der Bonus der Gemeinde wieder zurückgezahlt werden.
  6. Der Willkommensbonus ist eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinde Buch. Es besteht kein Rechtsanspruch. Diese Regelung tritt ab 01.01.2018, 0.00 Uhr in Kraft.

 

Vogt, Ortsbürgermeister



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